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Unfall unverschuldet? Ihre Rechte

freie Wahl des Sachverständigen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden
  ( unter 750 Euro )  handelt.

freie Wahl der Werkstatt ihres Vertrauens.

Übernahme der Sachverständigen- und Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung.

Anspruch auf einen Leihwagen oder Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung

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Sie einen Schadensfall?

Dann folgen Sie entweder unseren
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Tel: 06353-91 55 14
Mobil: 0177-88 11 00 4
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Ingenieurbüro Scheer
Kfz-Sachverständiger
Waldstraße 1-3
67273 Weisenheim am Berg