Unfall unverschuldet? Ihre Rechte
- freie Wahl des Sachverständigen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden
( unter 750 Euro ) handelt.
- freie Wahl der Werkstatt ihres Vertrauens.
- Übernahme der Sachverständigen- und Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung.
- Anspruch auf einen Leihwagen oder Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung
Haben Sie Fragen oder haben
Sie einen Schadensfall?
Dann folgen Sie entweder unseren
ersten Schritten bei einem Schaden
oder kontaktieren uns:
Tel: 06353-91 55 14
Mobil: 0177-88 11 00 4
info@gutachter-scheer.de
Ingenieurbüro Scheer
Kfz-Sachverständiger
Waldstraße 1-3
67273 Weisenheim am Berg