Oldtimerbewertung
Oldtimer Wertgutachten - Oldtimer Kurzbewertung - Oldtimer Schadengutachten
Um Ihren Oldtimer in einer Versicherung unterzubringen, brauchen Sie eine Fahrzeugbewertung, die den Zustand dokumentiert und den Marktwert festlegt.
Bei einem Oldtimer handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem Mindestalter von 30 Jahren.
Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter.
Die Orginalität muß gegeben sein – kleinere Abweichungen sind möglich.
Der Grundcharakter des Fahrzeuges darf jedoch nicht verändert werden.
Das Fahrzeug muß in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
Der Fahrzeughalter muß gem. §23 StVZO und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen"
bei einem dafür zugelassen Prüfer oder Prüfingenieur, die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer veranlassen.
Zustandsnoten:
Zustand 1 Markelloser Zustand:
Keine Mängel an Technik, Optik und Historie.
Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse.
Zustand 2 Guter Zustand:
Mängelfrei, jedoch mit leichten Gebrauchsspuren.
Original oder fachgerecht restauriert. Keine fehlenden Teile.
Zustand 3 Gebrauchter Zustand:
Normale Spuren zeitgedingt. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit.
Keine Durchrostungen.
Zustand 4 Verbrauchter Zustand:
Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere
Durchrostungen. Einige Teile fehlen oder sind defekt.
Teilrestauriert. Leicht zu restaurieren.
Zustand 5 Restaurationsbedürftiger Zustand:
Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil zerlegt oder komplett zerlegt.
Fehlende Teile.
Es gilt:
Grundsätzlich kann ein Fahrzeug die Betriebserlaubnis als Oldtimer erst nach positivem
Abschluß der Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO und mit einer Zustandsnote 2 erhalten.
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Ingenieurbüro Scheer
Kfz-Sachverständiger
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